Freiheitsbrief der Hofjünger und Gotteshausleute

1469
Die Rechtsverhältnisse, in denen sich die Hofjünger und Gotteshausleute befanden, sind nicht ausdrücklich überliefert. Die beiden Korporationen waren im Hoch- und Spätmittelalter wichtige Träger der politischen und sozialen Entwicklung geworden. Ihre Rechte können teilweise indirekt aus dem "Freiheitsbrief" des Jahres 1440 entnommen werden. Im "Freiheitsbrief der Hofjünger und Gotteshausleute" vom 2. Juli 1469 schuf Abt Ulrich Rösch das erste Zeugnis für das Bestreben , ein rechtlich einheitliches Volk aus diesem vielfach geteilten Land zu machen. Die Rechte der Untertanen wurden einander angeglichen und die Gerichte vereinigt.