Wahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung der Gemeinde Wattwil
Gemäss Verordnung über die amtliche Vermessung vom 4. Mai 2019 (sGS 760.12, Art. 52) sind alle bestehenden Nachführungsverträge innert sechs Jahren nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses an das neue Recht anzupassen. Gemäss Art. 8 der VermV kann die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung beauftragen.
Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 Verordnung über die amtliche Vermessung (SR 211.432.2; abgekürzt VAV) für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab
1. Juni 2025 die GEOINFO Vermessungen AG, Volkshausstrasse 21a, 9630 Wattwil unter der Leitung von pat. Ingenieur-Geometer Tobias Nüssli als Nachführungsgeometer gewählt.
Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Gemeinde Wattwil