Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urnenstandort

Abstimmungssonntag, Urnenöffnungszeiten:
Gemeindehaus Wattwil: 10.00 - 11.45 Uhr
Schulhaus Krinau: 10.30 - 11.30 Uhr
Schulhaus Schmidberg: 10.00 - 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und sich ausweisen (Identitätskarte oder Pass).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Das Stimmcouvert kann:
  • unfrankiert der Post übergeben werden
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder
  • an der Urne abgegeben werden

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmzettel nicht in einem Couvert liegt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist