Hausverbote, amtliche Anzeigen
Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen und stellt eine reine Tathandlung dar. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.
Preis
Zugehörige Objekte
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Hausverbot_Gesuch_Formular.docx (DOCX, 122.34 kB) | Download | 0 | Hausverbot_Gesuch_Formular.docx |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ratskanzlei | +41 71 987 55 52 | renate.rhyner@wattwil.ch |