Mieterausweisung
Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den Bezirksgerichtspräsidenten ist der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig.
Das Begehren senden Sie bitte an folgende Adresse:
Kreisgericht Toggenburg
Hauptgasse 21
9620 Lichtensteig
Tel. +41 58 229 98 98
Fax +41 58 229 98 99
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Ratskanzlei | +41 71 987 55 52 | renate.rhyner@wattwil.ch |