Alimentenbevorschussung und -inkasso

Bevorschussung von Kinderalimenten
Für geschiedene oder getrennt lebende Partner, welche die Unterhaltszahlungen für ihre Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhalten. Die Bevorschussung verhilft den Unterhaltsberechtigten, die ihnen zustehenden Alimente jeweils pünktlich und regelmässig zu erhalten, auch wenn der/die Schuldner/in diese nicht oder nur teilweise bezahlt. Kinder haben für die Dauer der Unterhaltspflicht der Eltern, längstens aber bis zum 25. Altersjahr, Anspruch auf Vorschüsse für elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn diese in einem vollstreckbaren Urteil oder in einem Unterhaltsvertrag festgesetzt sind und nicht vollumfänglich oder rechtzeitig eingehen.

Inkassohilfe für Kinderalimente und Frauenalimente
Kinderzulagen und nachehelicher Unterhalt können nicht bevorschusst werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde Wattwil das Alimenteninkasso übernimmt und versucht die Alimente einzufordern und an die berechtigten Personen weiterzuleiten.

 

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