Veranstaltungsgesuch
Eine Bewilligung braucht es, wenn öffentlicher Grund (z.B. Bräkerplatz), öffentliche Einrichtungen und Anlagen (z.B. Turnhalle Krinau) benutzt werden und wenn besondere Immissionen (Lärm, Geruch, Laser usw.) damit verbunden sind. Ebenfalls bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen, die einem unbestimmten Personenkreis offen stehen (Konzerte, Partys, Theater usw.) oder wenn Getränke und Esswaren abgegeben werden.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bei «kleinen» Anlässen mindestens 14 Tage vorher ein. Bei grösseren Anlässen (mit Strassensperrungen usw.) findet die erste Kontaktaufnahme idealerweise mindestens zwei Monate vor dem Anlass statt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Ratskanzlei | +41 71 987 55 52 | renate.rhyner@wattwil.ch |