Betreibungsauskunft online bestellen für Dritte
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister über Drittpersonen muss Ihr Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) darzulegen. Als Interessennachweis gelten beispielsweise:
- Verträge
- schriftliche Bestellungen
- Mietinteressenformular
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | +41 71 987 55 03 | betreibungsamt@wattwil.ch |