
Auskunft aus dem Betreibungsregister
Über Drittpersonen
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister über Drittpersonen muss Ihr Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) darzulegen. Als Interessennachweis gelten beispielsweise:
- Verträge
- schriftliche Bestellungen
- Mietinteressenformular
Wattwil - Betreibungsauskunft online bestellen für Dritte
Selbstauskunft
Ihren eigenen Betreibungsauszug können Sie via Online-Dienste mit dem Online-Formular unter «Betreibungsauskunft erstellen» anfordern. Sie erhalten diesen per Post (keine Mailzustellung) zugestellt.
Wattwil - Betreibungsauskunft online bestellen (nur Selbstauskunft)
Gebühren
Die Gebühr beträgt 17 Franken (zuzüglich Porto) und wird per Rechnung erhoben. Wenn die bestellende Person im Betreibungs- beziehungsweise Verlustscheinregister verzeichnet ist, muss die Betreibungsauskunft beim Betreibungsamt Wattwil während den Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden oder es gilt Vorauszahlung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | +41 71 987 55 03 | betreibungsamt@wattwil.ch |