Erstmalige Erwähnung der Siedlung "Wattinwilare"
Zwei Urkunden im Stiftsarchiv St.Gallen vom 3. Oktober 897 und 2. Juli des folgenden Jahres geben erste Einblicke in die Verhältnisse. Darin vermachte ein gewisser "Liuto" seinen Besitz zu Hemberg dem Kloster St.Gallen und erhielt diesen als Erbpracht zurück. Er bezahlte dafür einen jährlichen Zins an die Andreaskirche in "Wattinwilare". Die Andreaskirche wird auch in späteren Urkunden häufig als Abgabeort bezeichnet.
Die Kirche war Mutterkirche der Region. Die «Gotteshausleute» gehörten zum Kloster St.Gallen, während sich die gräflichen Untertanen «Hofjünger» nannten. Beide besassen einen eigenen Ammann und ein eigenes Gericht.