
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Feuerschutzreglement, Auflage zum fakultativen Referendum
Das Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Wattwil wurde in den vergangenen Monaten revidiert und vom Gemeinderat anlässlich der letzten Sitzung genehmigt. Diese Revision war notwendig, nachdem das neue Feuerschutzgesetz vom Kanton St.Gallen erlassen wurde. Im Wesentlichen wird mit diesem Reglement die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes geregelt. Dies betrifft die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, der Kaminfeger sowie die Feuerwehrersatzabgabe und deren Bemessung. Das Feuerschutzreglement ist kurzgehalten, da sowohl bei den Aufgaben und Tarifen auf das Feuerschutzgesetz sowie die Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz verwiesen werden kann. Das Feuerschutzreglement wird vom 25. August bis zum 3. Oktober 2022 zum fakultativen Referendum aufgelegt.
Fakultatives Referendum:
Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Wattwil
Das Feuerschutzreglement ist nach Art. 28 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil vom 16. Mai 2012 dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Einsichtnahme
Die Auflage erfolgt vom 25. August bis 3. Oktober 2022.
Das Reglement kann während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207), Gemeinde Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden.
Fakultatives Referendum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist (3. Oktober 2022) dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.
Einbürgerungen
Der Gemeinderat als Einbürgerungsrat hat folgenden Personen das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Wattwil erteilt:
- Azra Malici Azra, geb. 12. Juli 2004, serbische Staatsangehörige, Volkshausstrasse 21b, 9630 Wattwil
- Mohamed Ahmed, geb. 2. Juli 1978, Mohamed Rivan, geb. 11. Juni 2017 und Mohamed Rakan, geb. 2. September 2019, eritreische Staatsangehörige, Schomattenstrasse 51, 9630 Wattwil
- Ghebru Habtom, geb. 7. September 1984, Ghebru Abinezer, geb. 20. Mai 2017, Ghebru Melaher, geb. 28. November 2018, eritreische Staatsangehörige, Hofjüngerstrasse 8, 9630 Wattwil
Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen während 30 Tagen, d.h. vom
25. August bis 23. September 2022, beim Sekretariat des Einbürgerungsrates (Gemeindeverwaltung, Büro 210) öffentlich auf. In Wattwil Stimmberechtigte können während der Auflagefrist in die Dossiers Einsicht nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Arbeitsvergaben
Kanalsanierungen
Für einen einwandfreien Betrieb des Kanalnetzes ist der regelmässige Unterhalt von grosser Bedeutung. Um den Bedarf an Sanierungen zu erfassen, werden die Leitungen regelmässig gespült und mittels TV-Aufnahmen überwacht. Aufgrund der letzten Erfassung wurde in der Büelstrasse, der Hembergerstrasse und der Ebnaterstrasse ein Sanierungsbedarf erkannt. Die Leitungen werden gepült, Ablagerungen entfernt und die Leitungen von innen repariert. Hierfür wurde der Auftrag an die Firma Kanaltec AG, Balgach, erteilt.
Aufgrund von Zustands-Aufnahmen wurde festgestellt, dass die Kanalisationsleitung in der Krinauerstrasse beim Gruebenwald Deformationen aufweist und ersetzt werden muss. Infolge der bereits stattfindenden Bauarbeiten an der Kantonsstrasse in diesem Bereich, kann der Leitungsabschnitt mit relativ geringem Aufwand ersetzt werden. Der Auftrag für diese Arbeiten wurde an die Firma Toneatti AG, Jona vergeben, die bereits die laufenden Arbeiten an der Kantonsstrasse ausführt.
Schützenmattstrasse; Sanierung Deckbelag
Die Bauvorhaben entlang der Schützenmattstrasse sind abgeschlossen resp. umgesetzt. Die Zufahrt zur Baustelle Umfahrungsstrasse ist nicht mehr erforderlich, weshalb der noch fehlende Deckbelag bei der Schützenmattstrasse nun eingebaut werden kann. Der Auftrag für den Einbau des Deckbelages wurde an die Firma Pozzi AG, Wattwil, vergeben
Teilzonenpläne
Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat die Teilzonenpläne «Wilerstrasse/Floozstrasse» sowie «eh. Gemeindehaus Krinau» genehmigt. Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn der eigentümerverbindlichen Eigentumsbeschränkungen nun festgesetzt
Bring- und Holtag
Am Samstag, 17. September 2022, führt das Bauamt Wattwil den Bring- und Holtag für nicht mehr benötigte Gebrauchsgegenstände durch. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen, Gegenstände zu bringen und wieder mitzunehmen.
Öffnungszeiten
Die Gegenstände können zwischen 08.00 und 12.00 Uhr zum Sammelplatz beim Mehrzweckgebäude an der Hofjüngerstrasse gebracht werden. Bis 13.00 Uhr darf jedermann nach Lust und Laune Artikel gratis abholen.
Was wird angenommen, was nicht?
Brauchbares Wiederverwerten steht als Idee hinter dem Bring- und Holtag. Gefragt sind Gegenstände wie Spielsachen, gereinigte Haushaltsgeräte und Geschirr, Kleinmöbel, Sport- und Freizeitartikel, Bücher usw. Es versteht sich von selbst, dass die Sachen funktionstüchtig und noch brauchbar sein müssen, um neue Besitzer zu finden. Für das Testen von elektrischen Geräten steht ein Prüfstand zur Verfügung.
Es werden keine Polstergruppen, Matratzen, Teppiche, Lampenschirme, Fernsehgeräte, Büroelektronik, Kühlschänke, Ski, Skischuhe, Kleider, Schuhe, Velos, Kindersitze und Kinderwagen angenommen. Das Bauamt weist darauf hin, dass wertloses Sperrgut auch nicht angenommen wird.
Festwirtschaft
Die Festwirtschaft ist von 08.00 bis 13.00 Uhr geöffnet und soll diesen flohmarktähnlichen Anlass angenehm begleiten. Bei allfälligen Fragen betreffend Bring- und Holtag steht das Bauamt Wattwil (Telefon 071 987 55 30) gerne zur Verfügung.