Öffentliche Mitwirkung - Erschliessung Grundstück Nr. 466W, Berglistrasse

3. Februar 2023

Das Grundstück Nr. 466W, soll mit einer Stichstrasse für eine spätere Überbauung ab der Berglistrasse erschlossen werden.

Für das Projekt ist das Strassenplanverfahren durchzuführen, welches das Baubewilligungsverfahren ersetzt. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt gemäss Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS Nr. 732.1; StrG) für eine geeignete Mitwirkung. Der Gemeinderat hat das Projekt an seiner Sitzung vom 24. Januar 2023 zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Die Unterlagen sind vom 3. Februar 2023 bis 4. März 2023 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.

Gemeinderat Wattwil

Link zu den Unterlagen:
Berglistrasse - Projekt Erschliessung Grundstück Nr. 466W