
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Toggenburg
- Prüfung und Auslegung des Vorsorgeauftrages
- Einschreiten bei der Patientenverfügung oder dem Vorsorgeauftrag
- Mitwirkung und Einschreiten bei der gesetzlichen Vertretung
- Überprüfungen von Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten beim Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Verfahrensleitung und Anordnung von Massnahmen. Hierzu gehört unter anderem die Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen, die Einleitung des Verfahrens, die Leitung der Abklärung, die Situationsanalyse und -diagnose, die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und die Wahl der geeigneten Mandatsträger/innen
- Änderungen, bzw. Aufhebungen von behördlichen Massnahmen
- Mitwirkung bei ausgewählten Rechtsgeschäften. Hierzu gehören insbesondere die Inventaraufnahme, vermögensrechtliche Anordnungen sowie zustimmungsbedürftigen Geschäften
- Vermittlung und Beratung von Privatpersonen zur Führung gesetzlicher Massnahmen
- Feststellung der Vaterschaft und Regelungen bezüglich Unterhalt und/oder persönlicher Verkehr zwischen Kindern und nicht obhutsberechtigten Elternteilen
- Aufhebung der elterlichen Obhut und/oder Entzug der elterlichen Sorge
- Prüfung und Einleitung von Kindesschutzmassnahmen
- Verfügung und Überprüfungen von fürsorgerischen Unterbringungen
- Aufsicht, Steuerung und Qualitätssicherung bei Handlungen, bzw. Unterlassungen des/r Beistandes/Beiständin
- Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen
- Auskunftsstelle über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes, wobei ein glaubhaftes Interesse an der Auskunft bestehen muss
Kontakt
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ToggenburgBürohaus Soorpark
Postfach 39
9606 Bütschwil
Tel. +41 58 228 68 00
Fax +41 58 228 68 01
toggenburg@kesb.sg.ch
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